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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 1989
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Nr. 64
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ausgegeben am 14. Dezember 1989
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Verfassungsgesetz
vom 3. Dezember 1989
über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 (Minderheitenrecht auf Kontrolle)
Dem nachstehenden in der Volksabstimmung vom 1./3. Dezember 1989 angenommenen Verfassungsgesetz erteile Ich Meine Zustimmung:
Art. 63 Abs. 3 der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, wird aufgehoben.
Die Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, wird wie folgt ergänzt:
Der Landtag hat das Recht, Untersuchungskommissionen zu bestellen. Er ist dazu verpflichtet, wenn wenigstens ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten es beantragt.
Dieses Verfassungsgesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft.
Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Voksabstimmung vom 1./3. Dezember 1989, wonach sich ergibt:
Zahl der Stimmberechtigten 13 425
Eingegangene Stimmzettel 6 980
Annehmende sind 3 913
Verwerfende sind 2 737
Ungültige Stimmen 29
Leere Stimmen 301
beschliesst:
der Initiativentwurf vom 5. Juni 1989 über die Abänderung von Art. 63 und Ergänzung der Verfassung (Minderheitenrecht auf Kontrolle) wird als vom Volke angenommen erklärt.
gez. Hans-Adam
gez. Hans Brunhart
Fürstlicher Regierungschef