231.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2000 Nr. 265 ausgegeben am 19. Dezember 2000
Gesetz
vom 25. Oktober 2000
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Mai 1999 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG), LGBl. 1999 Nr. 160, wird wie folgt abgeändert:
Art. 68
Abschöpfung der Bereicherung
1) Unrechtmässig erlangte Vermögensvorteile aus Widerhandlungen gemäss Art. 61 bis 65 können abgeschöpft werden. Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches finden Anwendung.
2) Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 353 bis 357 StPO.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef