0.110.034.79
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 104 ausgegeben am 30. Mai 2005
Kundmachung
vom 24. Mai 2005
des Beschlusses Nr. 178/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 3. Dezember 2004
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Juli 2005
Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 178/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Fürstliche Regierung:

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 178/2004
vom 3. Dezember 2004
zur Änderung des Protokolls 21 (über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen) und des Protokolls 23 (über die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen) des EWR-Abkommens
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Folgenden "Abkommen" genannt, insbesondere auf Art. 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Protokoll 21 des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 130/2004 vom 24. September 20041 geändert.
2. Protokoll 23 des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 130/2004 vom 24. September 20042 geändert.
3. Die Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Art. 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission3 ist in das Abkommen aufzunehmen.
4. Mit der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 werden die Verordnungen (EG) Nr. 3385/944, (EG) Nr. 2842/985 und (EG) 2843/986 der Kommission aufgehoben, die in das Abkommen aufgenommen wurden und daher aus diesem zu streichen sind -
beschliesst:
Art. 1
Art. 3 des Protokolls 21 des Abkommens wird wie folgt geändert:
1. Der Wortlaut unter Nummer 1 Abs. 4 (Verordnung (EG) Nr. 3385/94 der Kommission) wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
" 32004 R 0773: Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Art. 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission (ABl. L 123 vom 27.4.2004, S. 18)."
2. Der Wortlaut der Nummern 1 Abs. 5 (Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission), 1 Abs. 15 (Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission) und 1 Abs. 16 (Verordnung (EG) Nr. 2843/98 der Kommission) wird gestrichen.
Art. 2
In Protokoll 23 des Abkommens wird unter Art. 10 Folgendes angefügt:
"Akteneinsicht
Art. 10A
Gewährt eine Überwachungsbehörde denjenigen Parteien Akteneinsicht, an die sie eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gesandt hat, gilt das Recht auf Akteneinsicht nicht für interne Dokumente der anderen Überwachungsbehörde oder der Wettbewerbsbehörde der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten. Das Recht auf Akteneinsicht gilt ferner nicht für den Briefwechsel zwischen den Überwachungsbehörden, zwischen einer Überwachungsbehörde und den Wettbewerbsbehörden der EG-Mitgliedstaaten oder der EFTA-Staaten oder zwischen den Wettbewerbsbehörden der EG-Mitgliedstaaten oder der EFTA-Staaten, wenn ein derartiger Briefwechsel in den Akten der zuständigen Überwachungsbehörde enthalten ist."
Art. 3
Der Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt am 4. Dezember 2004 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen7, oder am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 130/2004 vom 24. September 2004, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Art. 5
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Brüssel, den 3. Dezember 2004
(Es folgen die Unterschriften)

1   ABl. L 64 vom 10.3.2005, S. 57.

2   ABl. L 64 vom 10.3.2005, S. 57.

3   ABl. L 123 vom 27.4.2004, S. 18.

4   ABl. L 377 vom 31.12.1994, S. 28.

5   ABl. L 354 vom 30.12.1998, S. 18.

6   ABl. L 354 vom 30.12.1998, S. 22.

7   Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.