172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 341 ausgegeben am 19. Dezember 2007
Gesetz
vom 24. Oktober 2007
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung des bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. i
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
i) Landwirtschaft:
des Landwirtschaftsamtes aufgrund des Milchmengenregelungsgesetzes sowie der dazu erlassenen Verordnung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Milchmengenregelungsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef