172.022 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2007
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Nr. 341
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ausgegeben am 19. Dezember 2007
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Gesetz
vom 24. Oktober 2007
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung des bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
i) Landwirtschaft:
des Landwirtschaftsamtes aufgrund des Milchmengenregelungsgesetzes sowie der dazu erlassenen Verordnung.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Milchmengenregelungsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef