831.102
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 382 ausgegeben am 7. Dezember 2010
Verordnung
vom 30. November 2010
über die Anpassung der Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung
Aufgrund von Art. 77bis des Gesetzes vom 14. Dezember 1952 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, LGBl. 1952 Nr. 29, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
Art. 1
Renten
1) Der Mindestbetrag der vollen Altersrente nach Art. 68 des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird auf 1 160 Franken festgesetzt.
2) Die laufenden Voll- und Teilrenten werden angepasst, indem das bisher massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen um (1160-1140)/1140 = 1.8 % (gerundet) erhöht wird. Zur Anwendung gelangen die ab 1. Januar 2011 gültigen Rententabellen.
3) Die neuen Voll- und Teilrenten dürfen nicht niedriger sein als die bisherigen.
Art. 2
Indexstand
Die nach Art. 1 angepassten Renten entsprechen einem Rentenindex von 210.9 Punkten. Dieser stellt nach Art. 77bis Abs. 2 des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung den Mittelwert dar aus:
a) 194.0 Punkten für die Preisentwicklung, entsprechend einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 104.8 (Dezember 2005 = 100);
b) 227.8 Punkten für die Lohnentwicklung, entsprechend einem Stand des Nominallohnindexes von 2287 (Juni 1939 = 100).
Art. 3
Andere Leistungen
Neben den Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung werden auch die Ansätze in den übrigen Gesetzen und Verordnungen, die in ihrer Höhe vom Mindestbetrag der vollen Altersrente nach dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung abhängen, entsprechend erhöht.
Art. 4
Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 18. November 2008 über die Anpassung der Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung, LGBl. 2008 Nr. 281, wird aufgehoben.
Art. 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Martin Meyer

Regierungschef-Stellvertreter