314.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Nr. 268 ausgegeben am 29. August 2012
Gesetz
vom 20. Juni 2012
über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 20. Mai 1987, LGBl. 1988 Nr. 39, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
§ 32 Abs. 2
2) Im Fall eines Vorgehens nach dem IIIa. Hauptstück der Strafprozessordnung ist vom Pauschalkostenbeitrag abzusehen, wenn die Zahlung dieses Betrages das Fortkommen des Jugendlichen erschweren würde.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 20. Juni 2012 über die Abänderung der Strafprozessordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 44/2012 und 70/2012