1) [Informationen über internationale Eintragungen] Das Internationale Büro veröffentlicht im Bulletin die massgeblichen Daten über:
i) internationale Eintragungen nach Regel 17;
ii) die Schutzverweigerungen mit einem Hinweis, ob die Möglichkeit einer Überprüfung oder Beschwerde besteht, aber ohne Angabe der Gründe für die Schutzverweigerung, sowie die übrigen gemäss Regel 18 Abs. 5 und Regel 18bis Abs. 3 eingetragenen Mitteilungen;
iii) nach Regel 20 Abs. 2 eingetragene Ungültigerklärungen;
iv) nach Regel 21 eingetragene Inhaberwechsel, Änderungen des Namens oder der Anschrift des Inhabers, Verzichtserklärungen und Einschränkungen;
v) nach Regel 22 vorgenommene Berichtigungen;
vi) nach Regel 25 Abs. 1 eingetragene Verlängerungen;
vii) nicht verlängerte internationale Eintragungen;
viii) nach Regel 12 Abs. 3 Bst. d eingetragene Streichungen;
ix) Erklärungen zur Unwirksamkeit des Inhaberwechsels und zur Rücknahme solcher Erklärungen nach Regel 21bis.
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