152.311 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2016 |
Nr. 142 |
ausgegeben am 22. April 2016 |
Verordnung
vom 19. April 2016
über die Abänderung der Asylverordnung
Aufgrund von Art. 90 des Asylgesetzes (AsylG) vom 14. Dezember 2011, LGBl. 2012 Nr. 29, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Asylverordnung (AsylV) vom 29. Mai 2012, LGBl. 2012 Nr. 153, wird wie folgt abgeändert:
Art. 9 Abs. 1a und 2
1a) Der nach Art. 12 des Gesetzes bestellte Kurator ist gleichzeitig Verfahrenshelfer und muss somit keinen separaten Antrag auf Verfahrenshilfe nach Art. 83 des Gesetzes stellen. Das Landgericht informiert die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer über die Bestellung des Verfahrenshelfers.
2) Das Ausländer- und Passamt informiert das Amt für Soziale Dienste unverzüglich über unbegleitete minderjährige Asylsuchende. Das Amt für Soziale Dienste bestimmt für Minderjährige unter 16 Jahren für die Dauer des Asylverfahrens, längstens aber bis zur Bestellung eines Sachwalters oder bis zum Eintritt der Volljährigkeit, eine Vertrauensperson. Minderjährige über 16 Jahren werden von der Flüchtlingshilfe Liechtenstein betreut, sofern das Amt für Soziale Dienste keine Einwände erhebt.
Art. 24 Abs. 3
3) Folgende Gründe, die die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise verunmöglichen, sind bei der Prüfung der Wohnung und der finanziellen Mittel zu berücksichtigen:
a) Alter;
b) Gesundheitszustand; oder
c) Betreuung mindestens eines Kindes im betreuungspflichtigen Alter durch einen alleinerziehenden Elternteil.
Art. 30 Abs. 3 Bst. i, k und l
3) Eine Auszahlung der Leistungen nach Abs. 2 kann durch die Flüchtlingshilfe Liechtenstein oder auf Anweisung des Ausländer- und Passamtes insbesondere verweigert werden, wenn die betroffene Person:
i) aus einem sicheren Heimat- oder Herkunftsstaat stammt;
k) die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet;
l) strafrechtlich verfolgt oder verurteilt worden ist.
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef