730.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 277 ausgegeben am 19. August 2016
Gesetz
vom 9. Juni 2016
über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. April 2008 über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG), LGBl. 2008 Nr. 116, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 2 Bst. c
c) andere schutzwürdige Ziele gefährden würden, wie beispielsweise bei unter Schutz gestellten unbeweglichen Kulturgütern im Sinne des Kulturgütergesetzes.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Kulturgütergesetz vom 9. Juni 2016 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 6/2016 und 66/2016