217.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 368ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Änderung von Bezeichnungen
Das Allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch vom 16. März 1861, in Kraft gesetzt durch das Gesetz vom 16. September 1865 betreffend die Einführung des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches im Fürstentum Liechtenstein, LGBl. 1865 Nr. 10, und publiziert mit Kundmachung vom 21. Oktober 1997, LGBl. 1997 Nr. 193, wird wie folgt abgeändert:
In Art. 375, 382 Abs. 2 und Art. 409 Abs. 3 wird die Bezeichnung "Konkursmasse" durch die Bezeichnung "Insolvenzmasse" ersetzt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020