216.03
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 370ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des
EWIV-Ausführungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 13. September 2001 zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV-Ausführungsgesetz, EWIVG), LGBl. 2001 Nr. 174, wird wie folgt abgeändert:
Art. 15
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Jeder Geschäftsführer und jeder Abwickler ist verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen, jedes Mitglied ist hierzu berechtigt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020