vom 30. September 2020
Das Gesetz vom 25. Oktober 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG), LGBl. 2000 Nr. 273, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
49/2020 und
89/2020