946.222.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 164 ausgegeben am 12. Mai 2021
Verordnung
vom 11. Mai 2021
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 22. April 2013 (2013/184/GASP), 26. April 2018 (2018/655/GASP), 29. April 2019 (GASP) 2019/678, 23. April 2020 (GASP) 2020/563, 22. März 2021 (GASP) 2021/483, 19. April 2021 (GASP) 2021/639 und 29. April 2021 (GASP) 2021/711 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 30. Oktober 2018 über Massnahmen gegenüber Myanmar, LGBl. 2018 Nr. 218, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 1 Bst. A Ziff. 4 und 10
 
Name
Angaben zur Person
Begründung
4.
Aung Aung
Geschlecht: männlich
Militärische Kennziffer: BC 23750
Generalmajor Aung Aung ist Befehlshaber des Kommandobereichs Südwest der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und ehemaliger Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.
10.
Khin Hlaing
Geburtsdatum: 2. Mai 1968
Geschlecht: männlich
Generalmajor Khin Hlaing ist Befehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) im Goldenen Dreieck. Er ist ehemaliger Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division und war Befehlshaber des Kommandobereichs Nordost der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2016 und Anfang 2017 im Bundesstaat Shan durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division im Bundesstaat Shan während der zweiten Jahreshälfte 2016 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen einer ethnischen Minderheit angehörende Dorfbewohner. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, Zwangsverhaftungen und die Zerstörung von Dörfern.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef