946.221.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 81 ausgegeben am 2. März 2011
Verordnung
vom 1. März 2011
über Massnahmen gegenüber Libyen
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 411, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages und der Fremdenpolizeilichen Vereinbarungen anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2011 (2011/137/GASP), 10. März 2011 (2011/156/GASP) und 21. März 2011 (2011/175/GASP) sowie in Ausführung der Resolutionen 1970 (2011) vom 26. Februar 2011 und 1973 (2011) vom 17. März 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verordnet die Regierung:2
I. Zwangsmassnahmen
Art. 1 3
Verbot der Lieferung und Beschaffung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Rüstungsgütern aller Art, einschliesslich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung sowie von Zubehör und Ersatzteilen dafür, nach Libyen oder zur Verwendung in Libyen sind verboten.
2) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 1, die zur internen Repression verwendet werden können, nach Libyen oder zur Verwendung in Libyen sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten, technischer Beratung und Bereitstellung bewaffneter Söldner, und die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Herstellung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 und 2 sowie mit militärischen Aktivitäten in Libyen sind verboten.
4) Die Beschaffung, die Einfuhr, die Durchfuhr, die Beförderung und die Vermittlung von Rüstungsgütern und Gütern nach Anhang 1 aus Libyen sind verboten.
5) Die Regierung kann, soweit anwendbar in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bis 4 bewilligen für:
a) nichtletales militärisches Gerät, das ausschliesslich für humanitäre Zwecke oder Schutzzwecke bestimmt ist;
b) sonstige Rüstungsgüter und damit zusammenhängende Unterstützung, einschliesslich Personal;
c) Jagd- und Sportwaffen sowie Munition, Zubehör und Ersatzteile dafür.
6) Die vorübergehende Ausfuhr von Schutzkleidung, einschliesslich kugelsicherer Westen und Helme, zur persönlichen Verwendung durch das Personal der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Schweiz, durch Medienvertreter sowie durch humanitäres Personal ist von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 ausgenommen.
7) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
8) Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung.
Art. 2 4
Massnahmen betreffend Luftverkehr
1) Der liechtensteinische Luftraum ist gesperrt für Luftfahrzeuge, die:
a) im libyschen Luftfahrzeugregister eingetragen sind; oder
b) sich im Eigentum befinden oder betrieben werden von:
1. natürlichen Personen libyscher Staatsangehörigkeit;
2. juristischen Personen mit Sitz in Libyen.
2) Die Regierung kann in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Ausnahmen gewähren. Entsprechende Gesuche sind beim Amt für Handel und Transport einzureichen.
3) Die Regierung kann Notlandungen erlauben.
Art. 3
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der direkten oder indirekten Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach den Anhängen 2 und 3 befinden, sind gesperrt.5
2) Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonstwie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann, soweit anwendbar nach Meldung an den zuständigen Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen dieses Ausschusses, Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen ausnahmsweise bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge; oder
c) Wahrung liechtensteinischer Interessen.6
4) Aufgehoben7
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.8
Art. 4
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: die Verhinderung ihrer Verwendung zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen.
Art. 4a 9
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen der folgenden natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen zu erfüllen, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung direkt oder indirekt durch Massnahmen nach dieser Verordnung verhindert oder beeinträchtigt wurde:
a) die Regierung Libyens;
b) natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in Libyen;
c) natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen nach den Anhängen 2 bis 5;
d) natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Auftrag oder zugunsten von unter den Bst. a bis c erwähnten Personen, Unternehmen oder Organisationen handeln.
Art. 5
Ein- und Durchreiseverbot10
1) Die Einreise nach Liechtenstein oder die Durchreise durch Liechtenstein ist den in den Anhängen 4 und 5 aufgeführten natürlichen Personen verboten.11
2) Die Regierung kann in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Ausnahmen für natürliche Personen nach Anhang 4 gewähren.12
3) Sie kann für natürliche Personen nach Anhang 5 Ausnahmen gewähren:13
a) aus erwiesenen humanitären Gründen;14
b) zwecks Teilnahme an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Libyen; oder15
c) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.16
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.17
II. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 6
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach den Art. 1, 3 und 4a. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.18
1a) Das Amt für Handel und Transport überwacht die Massnahmen betreffend Luftverkehr nach Art. 2. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.19
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 5. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 7
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 3 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 8
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 1, 2, 3, 4a oder 5 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.20
2) Wer gegen Art. 7 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
III. Schlussbestimmung
Art. 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 121
(Art. 1 Abs. 2, 3 und 4)
Güter, die zur internen Repression verwendet
werden können
1 Bomben und Granaten, die nicht von Anhang 1 KMV und nicht von Anhang 322GKV erfasst werden.
2 Fahrzeuge, ausgenommen für die Brandbekämpfung besonders konstruierte Fahrzeuge, wie folgt:
2.1 mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen;
2.2 Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Abgabe von Stromstössen zur Abwehr von Angreifern;
2.3 Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden;
2.4 Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und/oder inhaftierten Personen;
2.5 Fahrzeuge und Anhänger, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen;
2.6 Bestandteile der in den Ziff. 2.1 bis 2.5 aufgeführten Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.
3 Explosivstoffe und dazugehörige Ausrüstung, die nicht von Anhang 1 KMV und nicht von Anhang 3 GKV erfasst werden, wie folgt:
3.1 Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert zum Auslösen von Explosionen durch elektrische oder nichtelektrische Mittel, einschliesslich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zündern, Zündverstärkern, Sprengschnüren, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Ausgenommen sind Geräte und Ausrüstung, die in industriellen Produkten zur Anwendung kommen, zum Beispiel Anzünder für Airbags.
3.2 Andere Explosivstoffe und dazugehörige Stoffe wie folgt:
a) Amatol;
b) Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff)
c) Nitroglykol;
d) Pentaerythrittetranitrat (PETN);
e) Pikrylchlorid;
f) 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).
4 Schutzausrüstung, die weder von Nummer ML 13 Anhang 3 GKV erfasst noch besonders konstruiert ist für den Sport oder als Arbeitsschutz, wie folgt:
4.1 Körperpanzer mit ballistischem Schutz und/oder Stichschutz;
4.2 Helme mit ballistischem Schutz und/oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde.
5 Andere Simulatoren als die von Nummer ML 14 Anhang 3 GKV erfassten, für das Training im Gebrauch von Feuerwaffen, und besonders entwickelte Software hierfür.
6 Andere Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren als die von den Anhängen 3 und 5 GKV erfassten.
7 Bandstacheldraht.
8 Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm, die nicht von Ziff. 1 des Anhangs 5 GKV erfasst werden.
9 Güter, die für die Hinrichtung von Menschen konstruiert sind, wie folgt:
9.1 Galgen und Fallbeile;
9.2 elektrische Stühle;
9.3 hermetisch verschliessbare Kammern, zum Beispiel hergestellt aus Stahl oder Glas, konstruiert zur Hinrichtung von Menschen durch Verabreichung von tödlichen Gasen oder Substanzen;
9.4 automatische Injektionssysteme, konstruiert zur Hinrichtung von Menschen durch Verabreichung einer letalen chemischen Substanz.
10 Elektroschock-Gürtel, konstruiert, um durch Abgabe von Elektroschocks mit einer Leerlaufspannung von mehr als 10 000 Volt auf Menschen Zwang auszuüben.
11 Güter, konstruiert zur Fesselung von Menschen, wie folgt:
11.1 Zwangsstühle und Fesselungsbretter. Nicht erfasst sind Stühle, die für behinderte Personen konstruiert sind.
11.2 Fusseisen, Mehrpersonen-Fesseln, Fesseln und Einzelschellen oder Fesselarmbänder. Nicht erfasst sind Handschellen, deren Gesamtlänge einschliesslich Kette, gemessen im geschlossenen Zustand vom Aussenrand einer Schelle zum Aussenrand der anderen Schelle, zwischen 150 und 280 mm beträgt und die nicht verändert wurden, um körperliche Schmerzen oder Leiden zu verursachen.
11.3 Daumenschellen und Daumenschrauben, einschliesslich gezackter Daumenschellen.
12 Tragbare Elektroschockgeräte, einschliesslich Elektroschock-Schlagstöcken, Elektroschock-Schilden, Elektroschockern (Paralyser) und Elektroschock-Pfeilwaffen, die eine Leerlaufspannung von mehr als 10 000 Volt haben und die nicht von Ziff. 1 des Anhangs 5 GKV erfasst werden.
Nicht erfasst sind einzelne Elektroschockgeräte, wenn diese zum persönlichen Schutz mitgeführt werden.
13 Substanzen zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz sowie dazugehörige tragbare Ausbringungsausrüstung, wie folgt:
13.1 Tragbare Geräte zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz durch Verabreichung oder Verbreitung einer handlungsunfähig machenden chemischen Substanz, die nicht von Ziff. 1 des Anhangs 5 GKV erfasst werden.
Nicht erfasst sind einzelne tragbare Geräte mit oder ohne chemische Substanz, wenn diese zum persönlichen Schutz mitgeführt werden;
13.2 Pelargonsäurevanillylamid (Nonivamid, PAVA) (CAS-Nr. 2444-46-4);
13.3 Oleoresin Capsicum (OC) (CAS-Nr. 8023-77-6).
14 Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
15 Spezifische Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
Anhang 223
(Art. 3 Abs. 1 und Art. 4a Bst. c)
Natürliche Personen, Unternehmen und
Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 3 und 4a richten (UN-Liste)
A. Natürliche Personen
1.
AL-GADDAFI, Aisha Muammar
Geburtsdatum: 1978. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Tochter von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
2.
AL-GADDAFI, Hannibal Muammar
Reisepass-Nr.: B/002210. Geburtsdatum: 20.9.1975. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
3.
AL-GADDAFI, Khamis Muammar
Geburtsdatum: 1978. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden. Kommandiert Militäreinheiten, die an der Niederschlagung von Demonstrationen beteiligt sind.
4.
AL-GADDAFI, Muammar Mohammed Abu Minyar
Geburtsdatum: 1942. Geburtsort: Sirte, Libyen.
Revolutionsführer, Oberkommandierender der Streitkräfte. Verantwortlich für die Anordnung der Niederschlagung von Demonstrationen und für Menschenrechtsverletzungen.
5.
AL-GADDAFI, Mutassim
Geburtsdatum: 1976. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Nationaler Sicherheitsberater. Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
6.
AL-GADDAFI, Saif al-Islam
Direktor, Gaddafi-Stiftung. Reisepass-Nr.: B014995. Geburtsdatum: 25.6.1972. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden. Öffentliche Erklärungen, mit denen zu Gewalt gegen Demonstranten aufgestachelt wird.
7.
DORDA, Abu Zayd Umar
Direktor, Organisation für äussere Sicherheit. Regimetreu. Chef der Agentur für äussere Sicherheit.
8.
JABIR, Generalmajor Abu Bakr Yunis
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Jalo, Libyen.
Verteidigungsminister. Gesamtverantwortung für das Vorgehen der Streitkräfte.
9.
MATUQ, Matuq Mohammed
Geburtsdatum: 1956. Geburtsort: Khoms, Libyen.
Sekretär für Versorgungseinrichtungen. Ranghoher Angehöriger des Regimes. Beteiligung an Revolutionskomitees. Bereits in der Vergangenheit an Repressionsmassnahmen gegen Dissidenten und Gewalt beteiligt.
10.
AL-GADDAFI, Mohammed Muammar
Geburtsdatum: 1970. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
11.
AL-GADDAFI, Saadi
Kommandeur Sondereinheiten.
Geburtsdatum: 27.5.1973. Geburtsort: Tripolis, Libyen. Reisepass-Nr.: 014797.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden. Kommandiert Militäreinheiten, die an der Niederschlagung von Demonstrationen beteiligt sind.
12.
AL-GADDAFI, Saif al-Arab
Geburtsdatum: 1982. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
13.
AL-SENUSSI, Oberst Abdullah
Geburtsdatum: 1949. Geburtsort: Sudan.
Direktor des Militärgeheimdienstes. Beteiligung des Militärgeheimdienstes an der Niederschlagung von Demonstrationen. Verdacht der Beteiligung am Massaker im Abu-Selim-Gefängnis. In Abwesenheit wegen des Bombenanschlags auf den UTA-Flug verurteilt. Schwager von Muammar Al-Gaddafi.
B. Unternehmen und Organisationen
1.
Central Bank of Libya (Libysche Zentralbank)
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und seiner Familie und eine potenzielle Finanzierungsquelle für sein Regime.
2.
Libyan Investment Authority (Libysche Investitionsbehörde)
Auch bekannt als: Libyan Arab Foreign Investment Company (LAFICO).
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und seiner Familie und eine potenzielle Finanzierungsquelle für sein Regime.
Adresse: 1 Fateh Tower Office No. 99, 22nd Floor, Borgaida Street, Tripolis, 1103 Libyen.
3.
Libyan Foreign Bank (Libysche Auslandsbank)
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und seiner Familie und eine potenzielle Finanzierungsquelle für sein Regime.
4.
Libyan Africa Investment Portfolio
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und seiner Familie und eine potenzielle Finanzierungsquelle für sein Regime.
Adresse: Jamahiriya Street, LAP Building, PO Box 91330, Tripolis, Libyen.
5.
Libyan National Oil Corporation (Nationale Ölgesellschaft Libyens)
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und seiner Familie und eine potenzielle Finanzierungsquelle für sein Regime.
Adresse: Bashir Saadwi Street, Tripolis, Tarabulus, Libyen.
Anhang 324
(Art. 3 Abs. 1 und Art. 4a Bst. c)
Natürliche Personen, Unternehmen und
Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 3 und 4a richten (EU-Liste)
A. Natürliche Personen
1.
ABDULHAFIZ, Oberst Mas'ud
Funktion: Befehlshaber der Streitkräfte.
Dritter Befehlshaber der Streitkräfte. Wichtige Rolle im Militärgeheimdienst.
2.
ABDUSSALAM, Abdussalam Mohammed
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Funktion: Leiter der Terrorismusbekämpfung, Organisation für äussere Sicherheit.
Führendes Mitglied des Revolutionskomitees. Enger Vertrauter von Muammar Al-Gaddafi.
3.
ABU SHAARIYA
Funktion: Stellvertretender Leiter, Organisation für äussere Sicherheit.
Führendes Mitglied des Regimes. Schwager von Muammar Al-Gaddafi.
4.
ASHKAL, Al-Barrani
Funktion: Stellvertretender Direktor, Militärgeheimdienst.
Ranghoher Angehöriger des Regimes.
5.
ASHKAL, Omar
Funktion: Chef, Bewegung der Revolutionskomitees Geburtsort: Sirte, Libyen.
Die Revolutionskomitees sind an Gewalt gegen Demonstranten beteiligt.
6.
AL-BAGHDADI, Dr Abdulqader Mohammed
Reisepass- Nr.: B010574. Geburtsdatum: 1.7.1950.
Chef des Verbindungsbüros der Revolutionskomitees.
Die Revolutionskomitees sind an Gewalt gegen Demonstranten beteiligt.
7.
DIBRI, Abdulqader Yusef
Geburtsdatum: 1946. Geburtsort: Houn, Libyen.
Funktion: Chef der persönlichen Sicherheitsgarde von Muammar Al-Gaddafi.
Verantwortlich für die Sicherheit des Regimes. Bereits in der Vergangenheit verantwortlich für Gewalt gegen Dissidenten.
8.
QADHAF AL-DAM, Ahmed Mohammed
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Ägypten.
Cousin von Muammar Al-Gaddafi. Es wird angenommen, dass er seit 1995 Befehlshaber eines für Al-Gaddafis persönliche Sicherheit zuständigen Elitebattaillons ist und eine Schlüsselstellung in der Organisation für äussere Sicherheit innehat. Er war an der Planung von Operationen gegen libysche Dissidenten im Ausland beteiligt und hat direkt an terroristischen Aktivitäten teilgenommen.
9.
QADHAF AL-DAM, Sayyid Mohammed
Geburtsdatum: 1948. Geburtsort: Sirte, Libyen.
Cousin von Muammar Al-Gaddafi. In den achtziger Jahren war Sayyid an der Kampagne zur Ermordung von Dissidenten beteiligt und mutmasslich für mehrere Tötungen in Europa verantwortlich. Es wird davon ausgegangen, dass er auch an Waffenbeschaffungen beteiligt war.
10.
AL-BARASSI, Safia Farkash
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Al Bayda, Libyen.
Ehefrau von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
11.
SALEH, Bachir
Geburtsdatum: 1946. Geburtsort: Traghen.
Chef des Kabinetts des Revolutionsführers. Eng mit dem Regime verbunden.
12.
General TOHAMI, Khaled
Geburtsdatum: 1946. Geburtsort: Genzur.
Direktor des Büros für interne Sicherheit. Eng mit dem Regime verbunden.
13.
FARKASH, Mohammed Boucharaya
Geburtsdatum: 1. Juli 1949. Geburtsort: Al-Bayda.
Direktor des Geheimdienstes im Büro für externe Sicherheit. Eng mit dem Regime verbunden.
14.
ZARTI, Mustafa
Geboren am 29. März 1970, österreichischer Staatsbürger (Reisepassnr. P1362998, gültig vom 6. November 2006 bis zum 5. November 2016).
Eng mit dem Regime verbunden. Stellvertretender Generaldirektor der "Libyan Investment Authority" (Staatsfonds Libyens), Vorstandsmitglied der Nationalen Ölgesellschaft und Vizepräsident der First Energy Bank in Bahrain.
15.
EL-KASSIM ZOUAI, Mohamed Abou
Generalsekretär des Allgemeinen Volkskongresses; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
16.
AL-MAHMOUDI, Baghdadi
Premierminister der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
17.
HIJAZI, Mohamad Mahmoud
Minister für Gesundheit und Umwelt der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
18.
ZLITNI, Abdelhaziz
Geburtsdatum: 1935.
Minister für Planung und Finanzen der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
19.
HOUEJ, Mohamad Ali
Geburtsdatum: 1949. Geburtsort: Al-Aziza (bei Tripolis).
Minister für Industrie, Wirtschaft und Handel der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
20.
AL-GAOUD, Abdelmajid
Geburtsdatum: 1943.
Minister für Landwirtschaft, Tierressourcen und Meeresressourcen der Regierung von Oberst Al-Gaddafi.
21.
AL-CHARIF, Ibrahim Zarroug
Minister für Soziales der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
22.
FAKHIRI, Abdelkebir Mohamad
Geburtsdatum: 4. Mai 1963. Reisepassnr. B/014965 (läuft Ende 2013 ab).
Minister für Bildung, Hochschulwesen und Forschung der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
23.
ZIDANE, Mohamad Ali
Geburtsdatum: 1958. Reisepassnr. B/0105075 (läuft Ende 2013 ab).
Minister für Verkehr der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
24.
MANSOUR, Abdallah
Geburtsdatum: 8.7.1954. Reisepassnr. B/014924 (läuft Ende 2013 ab).
Enger Mitarbeiter von Oberst Al-Gaddafi, herausragende Rolle in den Sicherheitsdiensten und ehemaliger Direktor der Rundfunk- und Fernsehanstalt; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
25.
AL QUADHAFI, Queren Salih Queren
Botschafter Libyens in Tschad. Hat Tschad Richtung Sabha verlassen. Direkt an der Rekrutierung und Koordinierung von Söldnern für das Regime beteiligt.
26.
Al KUNI, Amid Husain Oberst
Gouverneur von Ghat (Südlibyen). Direkt an der Rekrutierung von Söldnern beteiligt.
B. Unternehmen und Organisationen
1.
Libyan Housing and Infrastructure Board (HIB)
Tajora, Tripolis, Libyen Nr. des Rechtsakts: 60/2006 des libyschen Allgemeinen Volkskomitees Tel.: +218 21 369 1840; Fax: +218 21 369 6447; http://www.hib.org.ly.
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und seiner Familie und potenzielle Finanzierungsquelle seines Regimes.
2.
Economic and Social Development Fund (ESDF)
Qaser Bin Ghasher Road Salaheddine Cross - PB: 93599 Libyen-Tripolis Tel.: +218 21 490 8893; Fax: +218 21 491 8893; email: info@esdf.ly.
Unter der Kontrolle des Regimes von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle des Regimes.
3.
Libyan Arab African Investment Company - LAAICO
Website: http://www.laaico.com Unternehmen 1981 gegründet 76351 Janzour-Libyen. 81370 Tripolis-Libyen Tel.: 00 218 (21) 4890146 - 4890586 - 4892613; Fax: 00 218 (21) 4893800 - 4891867; E-Mail: info@laaico.com.
Unter der Kontrolle des Regimes von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle des Regimes.
4.
Gaddafi International Charity and Development Foundation
Verwaltungsanschrift: Hay Alandalus -Jian St. - Tripolis - P.O. Box: 1101 - LIBYENTel.: (+218) 214778301; Fax: (+218) 214778766; E-Mail: info@gicdf. org.
Unter der Kontrolle des Regimes von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle des Regimes.
5.
Waatassimou Foundation
Sitz in Tripolis
Unter der Kontrolle des Regimes von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle des Regimes.
6.
Zentrale der libyschen Rundfunk- und Fernsehanstalt (Libyan Jamahirya Broadcasting Corporation)
Kontaktdaten: Tel.: 00 218 21 444 59 26, 00 21 444 59 00; Fax: 00 218 21 340 21 07; http://www.ljbc.net; E-Mail: info@ljbc.net.
Öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt durch Beteiligung an Desinformationskampagnen über die Repression gegen Demonstranten.
7.
Korps der Revolutionsgarden
Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
8.
National Commercial Bank
Orouba Street Al-Bayda; Libyen Tel. +218 21-361-2429; Fax +218 21-446-705 www.ncb.ly.
Die National Commercial Bank ist eine Geschäftsbank in Libyen. Die Bank wurde 1970 gegründet und hat ihren Sitz in Al-Bayda, Libyen. Sie hat Büros in Tripolis und Al-Bayda und betreibt Zweigstellen in Libyen. Sie steht zu 100 % im Eigentum der Regierung und ist potenzielle Finanzierungsquelle des Regimes.
9.
Gumhouria Bank
Gumhouria Bank Building Omar Al Mukhtar Avenue Giaddal Omer Al Moukhtar P.O. Box 685 Tarabulus Tripolis Libyen Tel.: +218 21-333-4035, +218 21-444-2541, +218 21-444-2544, +218 21-333-4031; Fax: +218 21-444-2476, +218 21-333-2505; E-Mail: info@gumhouria-bank.com.ly; Website: www.gumhouria-bank.com.ly.
Gumhouria Bank ist eine Geschäftsbank in Libyen. Die Bank entstand im Jahr 2008 durch den Zusammenschluss der Al Ummah Bank und der Gumhouria Bank. Sie steht zu 100 % im Eigentum der Regierung und ist potenzielle Finanzierungsquelle des Regimes.
10.
Sahara Bank
Sahara Bank Building First of September Street P.O. Box 270 Tarabulus Tripolis Libyen Tel. +218 21-379-0022; Fax +218 21-333-7922; Email: info@saharabank.com.ly; Website: www.saharabank.com.ly.
Die Sahara Bank ist eine Geschäftsbank in Libyen. Sie steht zu 81 % im Eigentum der Regierung und ist potenzielle Finanzierungsquelle des Regimes.
11.
Azzawia (Azawiya) Refining
P.O. Box 6451 Tripolis Libyen Tel: +218 023 7976 26778; http://arc.com.ly.
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle seines Regimes.
12.
Ras Lanuf Oil and Gas Processing Company (RASCO)
Ras Lanuf Oil and Gas Processing Company Building Ras Lanuf City P.O. Box 2323 Libyen Tel.: +218 21-360-5171, +218 21-360-5177, +218 21-360-5182; Fax: +218 21-360-5174; Email: info@raslanuf.ly Website: www.raslanuf.ly.
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle seines Regimes.
13.
Brega
Head Office: Azzawia coast road P.O. Box Azzawia 16649 Tel.: 2 - 625021-023 / 3611222; Fax: 3610818; Telex: 30460 / 30461 / 30462.
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle seines Regimes.
14.
Sirte Oil Company
Sirte Oil Company Building Marsa Al Brega Area P.O. Box 385 Tarabulus Tripoli Libya Tel.: +218 21-361-0376, +218 21-361-0390; Fax: +218 21-361-0604, +218 21-360-5118; Email: info@soc.com.ly; Website: www.soc.com.ly.
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle seines Regimes.
15.
Waha Oil Company
Waha Oil Company Office Location: Off Airport Road Tripoli Tarabulus Libya Postal Address: P.O. Box 395 Tripoli Libya Tel.: +218 21-3331116; Fax: +218 21-3337169; Telex: 21058.
Unter der Kontrolle von Muammar Al-Gaddafi und potenzielle Finanzierungsquelle seines Regimes.
16.
Libyan Agricultural Bank (auch bekannt als Agricultural Bank; auch bekannt als Al Masraf Al Zirae Agricultural Bank; auch bekannt als Al Masraf Al Zirae; auch bekannt als Libyan Agricultural Bank)
El Ghayran Area, Ganzor El Sharqya, P.O. Box 1100, Tripolis, Libyen; Al Jumhouria Street, East Junzour, Al Gheran, Tripolis, Libyen; Email: agbank@agribankly. org; SWIFT/BIC AGRULYLT (Libya); Tel.: (218)214870586; Tel.: (218) 214870714; Tel.: (218) 214870745; Tel.: (218) 213338366; Tel.: (218) 213331533; Tel.: (218) 213333541; Tel.: (218) 213333544; Tel.: (218) 213333543; Tel.: (218) 213333542; Fax: (218) 214870747; Fax: (218) 214870767; Fax: (218) 214870777; Fax: (218) 213330927; Fax: (218) 213333545.
Libysche Tochtergesellschaft der Zentralbank Libyens.
17.
Tamoil Africa Holdings Limited (auch bekannt als Oil Libya Holding Company)
Libysche Tochtergesellschaft von Libyan Africa Investment Portfolio.
18.
Al-Inma Holding Co. for Services Investments
Libysche Tochtergesellschaft von Ecoomic & Social Development Fund.
19.
Al-Inma Holding Co. For Industrial Investments
Libysche Tochtergesellschaft von Ecoomic & Social Development Fund.
20.
Al-Inma Holding Company for Tourism Investment
Hasan al-Mashay Street (off al-Zawiyah Street) Tel.: (218) 213345187; Fax: +218.21.334.5188; e-mail: info@ethic.ly.
Libysche Tochtergesellschaft von Ecoomic & Social Development Fund.
21.
Libyan Holding Company for Development and Investment
Libysche Tochtergesellschaft von Ecoomic & Social Development Fund.
22.
Al-Inma Holding Co. for Construction and Real Estate Developments
Libysche Tochtergesellschaft von Ecoomic & Social Development Fund.
23.
First Gulf Libyan Bank
-The 7th of November Street, P.O. Box 81200, Tripolis, Libyen; SWIFT/BIC FGLBLYLT (Libya); Tel.: (218) 213622262; Fax: (218) 213622205.
Libysche Tochtergesellschaft von Ecoomic & Social Development Fund.
24.
LAP Green Networks (auch bekannt als LAP Green Holding Company)
Libysche Tochtergesellschaft von Libyan Africa Investment Portfolio.
25.
National Oil Wells and Drilling and Workover Company (auch bekannt als National Oil Wells Chemical and Drilling and Workover Equipment Co.; auch bekannt als National Oil Wells Drilling And Workover Equipment Co.)
National Oil Wells Drilling and Workover Company Building, Omar Al Mokhtar Street, P.O. Box 1106, Tarabulus,Tripolis, Libyen Tel.: (218) 213332411; Tel.: (218) 213368741; Tel.: (218) 213368742; Fax (218) 214446743; Email: info@nwd-ly.com; Website: www.nwd-ly.com.
Libysche Tochtergesellschaft der National Oil Corporation (NOC) Die Gesellschaft wurde 2010 durch die Fusion zwischen der National Drilling CO. und der National Company for Oil Wells Services gegründet.
26.
North African Geophysical Exploration Company (auch bekannt als NAGECO; auch bekannt als North African Geophysical Exploration)
Airport Road, Ben Ghasir 6.7 KM, Tripolis, Libyen Tel.: (218) 215634670/4; Fax: (218) 215634676; Email: nageco@nageco.com; Website: www.nageco.com.
Libysche Tochtergesellschaft der National Oil Corporation. Seit 2008 besitzt NOC NAGECO zu 100 %.
27.
National Oil Fields and Terminals Catering Company
Airport Road Km 3, Tripolis, Libyen.
Libysche Tochtergesellschaft der National Oil Corporation.
28.
Mabruk Oil Operations
Dat El-Emad 2, Ground Floor, P.O. Box 91171, Tripolis.
Joint Venture zwischen Total und der National Oil Corporation.
29.
Zuietina Oil Company (auch bekannt als ZOC; auch bekannt als. Zueitina)
Zueitina Oil Building, Sidi Issa Street, Al Dahra Area, P.O. Box 2134, Tripolis, Libyen.
Joint Venture zwischen Occidental und der National Oil Corporation.
30.
Harouge Oil Operations (auch bekannt als Harouge; auch bekannt als Veba Oil Libya GMBH)
Al Magharba Street, P.O. Box 690, Tripolis, Libyen.
Joint Venture zwischen Petro Canada und der National Oil Corporation.
31.
Jawaby Property Investment Limited
Cutlers Farmhouse, Marlow Road, Lane End, High Wycombe, Buckinghamshire, UK Weitere Info: Reg. Nr. 01612618 (UK).
Tochtergesellschaft von National Oil Corporation in GB.
32.
Tekxel Limited
One Wood Street, London, UK Weitere Info: Reg. Nr. 02439691- UK.
Tochtergesellschaft von National Oil Corporation in GB.
33.
Sabtina Ltd
530-532 Elder Gate, Elder House, Milton Keynes, UK Weitere Info: Reg. Nr. 01794877 (UK).
Tochtergesellschaft der Libyan Investment Authority in GB.
34.
Dalia Advisory Limited (LIA sub)
11 Upper Brook Street, London, UK Weitere Info: Reg. Nr. 06962288 (UK).
Tochtergesellschaft der Libyan Investment Authority in GB.
35.
Ashton Global Investments Limited
Woodbourne Hall, P.O. Box 3162, Road Town, Tortola, British Virgin Islands Weitere Info: Reg. Nr. 1510484 (BVI).
Tochtergesellschaft der Libyan Investment Authority auf den BVI.
36.
Capitana Seas Limited
c/o Trident Trust Company (BVI) Ltd, Trident Chambers, PO Box 146, Road Town, Tortola, British Virgin Islands Weitere Info: Reg. Nr. 1526359 (BVI).
Organisation im Besitz von Saadi Qadhafi mit Sitz auf den BVI.
37.
Kinloss Property Limited
Woodbourne Hall, PO Box 3162, Road Town, Tortola, British Virgin Islands Weitere Info: Reg. Nr. 1534407 (BVI).
Tochtergesellschaft der Libyan Investment Authority auf den BVI.
38.
Baroque Investments Limited
c/o ILS Fiduciaries (IOM) Ltd, First Floor, Millennium House, Victoria Road, Douglas, Isle of Man Weitere Info: Reg. Nr. 59058C (IOM).
Tochtergesellschaft der Libyan Investment Authority auf der IOM.
39.
Mediterranean Oil Services Company (auch bekannt als Mediterranean Sea Oil Services Company)
Bashir El Saadawy Street, P.O. Box 2655, Tripolis, Libyen.
Im Besitz oder unter der Kontrolle von NOC.
40.
Mediterranean Oil Services GMBH (auch bekannt als MED OIL OFFICE DUESSELDORF, auch bekannt als MEDOIL)
Werdener Strasse 8 40227 Düsseldorf Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Im Besitz oder unter Kontrolle der National Oil Company.
41.
Libyan Arab Airlines
P.O. Box 2555 Haiti street Tripolis, Libyen Tel. Hauptsitz:+ 218 (21) 602 093; Fax Hauptsitz: + 218 (22) 30970.
Steht zu 100 % im Eigentum der Regierung Libyens.
Anhang 425
(Art. 4a Bst. c sowie 5 Abs. 1 und 2)
Natürliche Personen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 4a und 5 richten (UN-Liste)
1.
AL-BAGHDADI, Dr. Abdulqader Mohammed
Reisepass-Nr.: B010574. Geburtsdatum: 1.7.1950.
Chef des Verbindungsbüros der Revolutionskomitees. Die Revolutionskomitees sind an Gewalt gegen Demonstranten beteiligt.
2.
DIBRI, Abdulqader Yusef
Geburtsdatum: 1946. Geburtsort: Houn, Libyen.
Chef der persönlichen Sicherheitsgarde von Muammar Al-Gaddafi. Verantwortlich für die Sicherheit des Regimes. Bereits in der Vergangenheit verantwortlich für Gewalt gegen Dissidenten.
3.
DORDA, Abu Zayd Umar
Direktor, Organisation für äussere Sicherheit. Regimetreu. Chef der Agentur für äussere Sicherheit.
4.
JABIR, Generalmajor Abu Bakr Yunis
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Jalo, Libyen.
Verteidigungsminister. Gesamtverantwortung für das Vorgehen der Streitkräfte.
5.
MATUQ, Matuq Mohammed
Geburtsdatum: 1956. Geburtsort: Khoms, Libyen.
Sekretär für Versorgungseinrichtungen. Ranghoher Angehöriger des Regimes. Beteiligung an Revolutionskomitees. Bereits in der Vergangenheit an Repressionsmassnahmen gegen Dissidenten und Gewalt beteiligt.
6.
QADHAF AL-DAM, Sayyid Mohammed
Geburtsdatum: 1948. Geburtsort: Sirte, Libyen.
Cousin von Muammar Al-Gaddafi. In den achtziger Jahren war Sayyid an der Kampagne zur Ermordung von Dissidenten beteiligt und mutmasslich für mehrere Tötungen in Europa verantwortlich. Es wird davon ausgegangen, dass er auch an Waffenbeschaffungen beteiligt war.
7.
AL-GADDAFI, Aisha Muammar
Geburtsdatum: 1978. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Tochter von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
8.
AL-GADDAFI, Hannibal Muammar
Reisepass-Nr.: B/002210. Geburtsdatum: 20.9.1975. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
9.
AL-GADDAFI, Khamis Muammar
Geburtsdatum: 1978. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden. Kommandiert Militäreinheiten, die an der Niederschlagung von Demonstrationen beteiligt sind.
10.
AL-GADDAFI, Mohammed Muammar
Geburtsdatum: 1970. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
11.
AL-GADDAFI, Muammar Mohammed Abu Minyar
Geburtsdatum: 1942. Geburtsort: Sirte, Libyen.
Revolutionsführer, Oberkommandierender der Streitkräfte. Verantwortlich für die Anordnung der Niederschlagung von Demonstrationen und für Menschenrechtsverletzungen.
12.
AL-GADDAFI, Mutassim
Geburtsdatum: 1976. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Nationaler Sicherheitsberater. Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
13.
AL-GADDAFI, Saadi
Reisepass-Nr.: 014797. Geburtsdatum: 27.5.1973. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Kommandeur Sondereinheiten. Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden. Kommandiert Militäreinheiten, die an der Niederschlagung von Demonstrationen beteiligt sind.
14.
AL-GADDAFI, Saif al-Arab
Geburtsdatum: 1982. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
15.
AL-GADDAFI, Saif al-Islam
Reisepass-Nr.: B014995. Geburtsdatum: 25.6.1972. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Direktor, Gaddafi-Stiftung. Sohn von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden. Öffentliche Erklärungen, mit denen zu Gewalt gegen Demonstranten aufgestachelt wird.
16.
AL-SENUSSI, Oberst Abdullah
Geburtsdatum: 1949. Geburtsort: Sudan.
Direktor des Militärgeheimdienstes. Beteiligung des Militärgeheimdienstes an der Niederschlagung von Demonstrationen. Verdacht der Beteiligung am Massaker im Abu-Selim-Gefängnis. In Abwesenheit wegen des Bombenanschlags auf den UTA-Flug verurteilt. Schwager von Muammar Al-Gaddafi.
17.
AL QADHAFI, Quren Salih Quren
Libyscher Botschafter in Tschad. Hat Tschad verlassen und hält sich nun in Sabha auf. Unmittelbar an der Anwerbung und Koordinierung von Söldnern für das Regime beteiligt.
18.
AL KUNI, Oberst Amid Husain
Gouverneur von Ghat (Südlibyen). Unmittelbar an der Anwerbung von Söldnern beteiligt.
Anhang 526
(Art. 4a Bst. c sowie 5 Abs. 1 und 3)
Natürliche Personen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 4a und 5 richten (EU-Liste)
1.
ABDULHAFIZ, Oberst Mas'ud
Funktion: Befehlshaber der Streitkräfte
Dritter Befehlshaber der Streitkräfte. Wichtige Rolle im Militärgeheimdienst.
2.
ABDUSSALAM, Abdussalam Mohammed
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Tripolis, Libyen.
Funktion: Leiter der Terrorismusbekämpfung, Organisation für äussere Sicherheit.
Führendes Mitglied des Revolutionskomitees. Enger Vertrauter von Muammar Al-Gaddafi.
3.
ABU SHAARIYA
Funktion: Stellvertretender Leiter, Organisation für äussere Sicherheit.
Führendes Mitglied des Regimes. Schwager von Muammar Al-Gaddafi.
4.
ASHKAL, Al-Barrani
Funktion: Stellvertretender Direktor, Militärgeheimdienst.
Ranghoher Angehöriger des Regimes.
5.
ASHKAL, Omar
Geburtsort: Sirte, Libyen.
Funktion: Chef, Bewegung der Revolutionskomitees.
Die Revolutionskomitees sind an Gewalt gegen Demonstranten beteiligt.
6.
QADHAF AL-DAM, Ahmed Mohammed
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Ägypten.
Cousin von Muammar Al-Gaddafi. Es wird angenommen, dass er seit 1995 Befehlshaber eines für Al-Gaddafis persönliche Sicherheit zuständigen Elitebattaillons ist und eine Schlüsselstellung in der Organisation für äussere Sicherheit innehat. Er war an der Planung von Operationen gegen libysche Dissidenten im Ausland beteiligt und hat direkt an terroristischen Aktivitäten teilgenommen.
7.
AL-BARASSI, Safia Farkash
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Al Bayda, Libyen.
Ehefrau von Muammar Al-Gaddafi. Eng mit dem Regime verbunden.
8.
SALEH, Bachir
Geburtsdatum: 1946. Geburtsort: Traghen.
Chef des Kabinetts des Revolutionsführers. Eng mit dem Regime verbunden.
9.
General TOHAMI, Khaled
Geburtsdatum: 1946. Geburtsort: Genzur.
Direktor des Internen Sicherheitsbüros. Eng mit dem Regime verbunden.
10.
FARKASH, Mohammed Boucharaya
Geburtsdatum: 1.7.1949. Geburtsort: Al-Bayda.
Direktor des Geheimdienstes im Externen Sicherheitsbüro. Eng mit dem Regime verbunden.
11.
EL-KASSIM ZOUAI, Mohamed Abou
Generalsekretär des Allgemeinen Volkskongresses; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
12.
AL-MAHMOUDI, Baghdadi
Premierminister der Regierung von Oberst Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
13.
HIJAZI, Mohamad Mahmoud
Minister für Gesundheit und Umwelt der Regierung von Oberst Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
14.
ZLITNI, Abdelhaziz
Geburtsdatum: 1935.
Minister für Planung und Finanzen der Regierung von Oberst Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
15.
HOUEJ, Mohamad Ali
Geburtsdatum: 1949. Geburtsort: Al-Azizia (nahe Tripolis).
Minister für Industrie, Wirtschaft und Handel der Regierung von Oberst Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
16.
AL-GAOUD, Abdelmajid
Geburtsdatum: 1943.
Minister für Landwirtschaft, Tierressourcen und Meeresressourcen der Regierung von Oberst Gaddafi.
17.
AL-CHARIF, Ibrahim Zarroug
Minister für Soziales der Regierung von Oberst Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
18.
FAKHIRI, Abdelkebir Mohamad
Geburtsdatum: 4.5.1963. Reisepass-Nr.: B/014965 (gültig bis Ende 2013).
Minister für Bildung, Hochschulwesen und Forschung der Regierung von Oberst Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
19.
ZIDANE, Mohamad Ali
Geburtsdatum: 1958. Reisepass-Nr.: B/0105075 (gültig bis Ende 2013).
Minister für Verkehr der Regierung von Oberst Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
20.
MANSOUR, Abdallah
Geburtsdatum: 8.7.1954. Reisepass-Nr.: B/014924 (gültig bis Ende 2013).
Enger Mitarbeiter von Oberst Gaddafi, herausragende Rolle in den Sicherheitsdiensten und ehemaliger Direktor der Rundfunk- und Fernsehanstalt; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.

1   LR 946.21

2   Ingress abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 115.

3   Art. 1 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 133.

4   Art. 2 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 133.

5   Art. 3 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

6   Art. 3 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 133.

7   Art. 3 Abs. 4 aufgehoben durch LGBl. 2011 Nr. 133.

8   Art. 3 Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2011 Nr. 82.

9   Art. 4a eingefügt durch LGBl. 2011 Nr. 82.

10   Art. 5 Sachüberschrift abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

11   Art. 5 Abs.1 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

12   Art. 5 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

13   Art. 5 Abs. 3 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

14   Art. 5 Abs. 3 Bst. a abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

15   Art. 5 Abs. 3 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 133.

16   Art. 5 Abs. 3 Bst. c abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

17   Art. 5 Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

18   Art. 6 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

19   Art. 6 Abs. 1a eingefügt durch LGBl. 2011 Nr. 133.

20   Art. 8 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 133.

21   Anhang 1 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 82.

22   SR 946.202.1. Anhang 3 GKV ist abrufbar unter folgender Internetadresse des SECO: www.seco.admin.ch (> Themen > Aussenwirtschaft > Exportkontrollen > Industrieprodukte > Rechtliche Grundlagen/Güterlisten).

23   Anhang 2 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 143.

24   Anhang 3 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 143.

25   Anhang 4 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 143.

26   Anhang 5 abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 143.