612.104.143
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 494ausgegeben am 23. Dezember 2020
Finanzbeschluss
vom 2. Dezember 2020
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "Europäischen Solidaritätskorps (2021 - 2027)"
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 beschlossen:1
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "Europäischen Solidaritätskorps (2021 - 2027)" wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 404 000 Euro genehmigt.
Art. 2
Indexierung
Ändert sich der liechtensteinische Anteil gemäss Art. 82 EWR-Abkommen (derzeit 0.04 % für das Jahr 2020) wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.
Art. 3
Nachtragskredit
Für das Jahr 2021 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 44 000 Franken genehmigt.
Art. 4
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 124/2020